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Erbschafts- und Schenkungssteuer im Licht der europarechtlichen Grundfreiheiten - ein Beitrag von Scheller und Bader
Zusammenfassung von "Wie weit reichen die europarechtlichen Grundfreiheiten in der Erbschaftsteuer bei Drittlandsfällen, insbesondere gegenüber der Schweiz?" von StB Peter Scheller und StB Thorsten Bader, original erschienen in: ZEV 2011 Heft 3, 112 - 118.
Die Autoren untersuchen in ihrem Aufsatz, wie weit die europarechtlichen Grundfreiheiten in der Erbschaftssteuer bei Drittlandsfällen, insbesondere gegenüber der Schweiz reichen. Sie berücksichtigen insoweit die Rechtsprechung des EuGH.
Die Verfasser weisen darauf hin, dass der EGV die Grundlage des Europarechts darstellt. Diesbezüglich betonen sie, dass der AEUV keinen Abschnitt über Steuerpolitik aufweist und für Steuern auch kein spezieller Harmonisierungsauftrag vorhanden ist. Außerdem klären die Autoren darüber auf, dass es für das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht keine EU-Richtlinie gibt. Bei grenzüberschreitenden Sachverhalten kämen dann die Doppelbesteuerungsabkommen zum Tragen. Die Verfasser heben hervor, dass daher der einzige wirksame Rechtsschutz in diesem Rahmen über die Grundfreiheiten des AEUV hergestellt werden kann. Die Kapitalverkehrsfreiheit gelte dabei sogar weltweit.
In diesem Zusammenhang stellen die Autoren das Schema des EuGH zur Überprüfung der Grundfreiheiten vor. Der EuGH untersuche in einem ersten Schritt, ob der Kapitalverkehr überhaupt betroffen ist. Im zweiten Schritt stelle er fest, ob eine Beschränkung vorliegt und schließlich würden Rechtfertigungsgründe geprüft. Die Verfasser benennen die Rechtsprechung des EuGH zur Erbschaftssteuer. Sie erwähnen unter anderem eine Entscheidung vom 17.01.2008 (Rs. C-256/06) in der Rs. Jäger. Dort habe sich der EuGH mit zwei Aspekten möglicher Rechtfertigungsgründe befasst. Zum einen mit der besonderen Sozialgebundenheit von land- und forstwirtschaftlichen Vermögen und zum anderen mit dem Fehlen von statistischen Ertragswerten in diesem Bereich.
Weiterhin gehen die Verfasser auf ein Urteil des EuGH vom 12.02.2009 (Rs. C-67/08) ein, in dem eine klassische Doppelbesteuerungssituation vorgelegen hat. Hier habe der EuGH allerdings schon eine Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit verneint, was die Autoren anders sehen. Sie meinen jedoch, dass es sich insoweit um eine politisch motivierte Entscheidung handelt, da sonst ein zu weitgehender Eingriff in die Souveränität der Mitgliedstaaten vorgelegen hätte.
Ferner beschäftigen sich die Autoren mit der Anwendung des europäischen Rechts in Drittlandsfällen. Sie erläutern, dass mit Ausnahme der Kapitalverkehrsfreiheit der Anwendungsbereich der Grundfreiheiten auf den EU- bzw. EWR-Raum beschränkt ist. Im Hinblick auf das Freizügigkeitsabkommen mit der Schweiz erklären die Verfasser, dass sich schweizerische Staatsbürger auf den gleichen Rechtsschutz berufen können wie Ansässige des EU/EWR-Raums.
Bewertung:
Der Aufsatz unterlegt die Thematik mit viel Rechtsprechung, was dazu führt, dass die Ausführungen sehr anschaulich werden. Die Lektüre ist damit sehr griffig und eingängig.
Dieser Beitrag wurde erstellt von RAin Nadja Goldmann.